Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2202
OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86 (https://dejure.org/1986,2202)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.1986 - 2 U 79/86 (https://dejure.org/1986,2202)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 1986 - 2 U 79/86 (https://dejure.org/1986,2202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung bei Rechtsmitteln; Einstweilige Einstellung ; Zwangsvollstreckung; Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 719

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Bremen, 16.05.2008 - 2 U 34/08

    Überwiegende Erfolgsaussichten einer Berufung bei summarischer Prüfung oder nicht

    Nach wohl heute einhelliger Meinung (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 189; OLG Saarbrücken, MDR 1997, 1157; Thomas/Putzo-Hüßtege, 28. Aufl., Rn 2 zu § 719 ZPO; Zöller-Herget; 28. Aufl., Rn.3 zu § 719 ZPO, jew. m.w.N) hat die Prüfung von Einstellungsanträgen zunächst im Hinblick darauf zu erfolgen, ob das Rechtsmittel des Antragstellers bei summarischer Prüfung überwiegend Aussicht auf Erfolg bietet bzw. nicht von vornherein aussichtslos ist (so OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1024).
  • OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Bei der gebotenen Abwägung der Interessen haben diejenigen des Gläubigers kraft gesetzlicher Wertung Vorrang (OLG Köln, Beschluss vom 8, September 1986-2 U 79/86, NJW-RR 1987,1B9; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 719 Rn 3).

    Sie kommt insbesondere in diesen Fällen nur in Betracht, wenn de/ Schuldner durch die Vollstreckung eine besondere Gefährdung der Vermögensinteressen erleidet, die Uber die bloße in jedem Fall eintretende Vollstreckungswirkung hinausgeht (OLG Köln, Beschluss vom 8. September 1986 - 2 U 79/86, NJW-RR 1987, 189).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 126/05

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Es kann dahinstehen, ob wegen der Notwendigkeit, die Erfolgsaussicht des eingelegten Rechtsmittels zu beurteilen, im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO überhaupt in Betracht kommt oder grundsätzlich zurückzustellen ist, bis die Begründung vorliegt (vgl. zum Berufungsverfahren OLG Köln NJW-RR 1987, 189 m. Anm. E. Schneider EWiR 1986, 1043).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des

    Die Einstellung ist dabei aber nur dann von vornherein ausgeschlossen, wenn die Erfolgsaussichten völlig fehlen, während es im Übrigen auf die gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner ankommt (vgl. Wieczorek-Schütze, ZPO 3. Aufl. § 769 Rn. 17; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. § 769 Rn. 11 und § 707 Rn. 5, MK-ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 16; Musielak, ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 3 und § 707 Rn. 7; Baumbach u.a., ZPO 59. Aufl. § 769 Rn. 6; Thomas-Putzo, ZPO 23. Aufl. § 769 Rn. 8; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 2. Aufl. § 769 Rn. 8; sowie aus der Rechtsprechung neben KG und OLG Zweibrücken aaO.: OLG Hamburg FamRZ 1995, 745; OLG Köln NJW-RR 1987, 189; OLG Stuttgart DAVorm. 1985, 716; OLG Schleswig SchlHA 1977, 204).
  • LG Bonn, 11.08.2022 - 6 S 63/22

    Eigenbedarfskündigung: Härtegründe nach Ablauf der Widerspruchsfrist

    Bei der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung sind die widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger sorgfältig gegeneinander abzuwägen (OLG Köln, Beschluss vom 08.09.1986, 2 U 79/86, NJW-RR 1987, 189).
  • OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss;

    Bestehen Zweifel an den Voraussetzungen, ist der Antrag des Schuldners zugunsten des Gläubigers abzulehnen (OLG Saarbrücken MDR 1997, 1157; OLG Köln NJW-RR 1987, 189 ).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2006 - 1 UH 664/05

    Werkvertragsrecht: Abschlagszahlung, Kündigung des Werkvertrages, einstweilige

    Letzteres aber ist nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen, wenn das angefochtene Urteil, wie im vorliegenden Fall, lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist und es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., Rz. 3 zu § 719 ZPO; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., Rz. 2 zu § 719 ZPO; OLG Saarbrücken, MDR 1997, 1157; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189).
  • OLG Köln, 02.12.2010 - 2 Wx 194/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung oder Beschwerde betreffend

    In einem solchen Fall ist es dem Titelschuldner vielmehr zuzumuten, dass er auch eine weit höhere Summe, als sie hier in Rede steht, vorläufig zahlt, sofern er nicht ausnahmsweise darlegt und glaubhaft macht, weshalb sein Zahlungs- und / oder Vollstreckungsrisiko durch die Sicherheit nicht abgedeckt wird (vgl. nur Senat, NJW-RR 1987, 189 f.).
  • OLG Jena, 02.04.2001 - 9 U 519/00
    Eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 707, 719 ZPO ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn die im Rahmen des Einstellungsantrages vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel bei summarischer Prüfung überwiegende Aussicht auf Erfolg bietet, worauf - entgegen der von der Beklagten geäußerten Ansicht - allein aufgrund des Umstandes, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen wurde, jedoch nicht bereits zwingend geschlossen werden kann, sondern zusätzlich gefordert werden muss, dass die Schuldnerin durch eine vorläufige Vollstreckung besonders gefährdet ist und durch diese einen Schaden erleiden kann, der über die bloße Vollstreckungswirkung hinausgeht, was bei einem ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers vollstreckbaren Titel nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen ist, wenn es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt und das angefochtene Urteil lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 719 Rdn. 3 a; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 719 Rdn. 3; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189 m.w.N.; OLG Frankfurt/M., MDR 1984, 764).
  • OLG Köln, 11.07.2012 - 11 U 30/12

    Begründetheit eines Darlehensrückzahlungsanspruchs, da eine

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg bietet (OLG Köln NJW-RR 1987, 189; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 719 Rdn. 2; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 719 Rdn. 3).
  • OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00

    Vollstreckungsklausel: Nachweis der Rechtsnachfolge ohne Urkunde

  • OLG Frankfurt, 06.04.2000 - 1 UF 65/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht